Nutzungsbedingungen
Allgemeines
Anbieter
Die Sparkasse KölnBonn (nachfolgend „Sparkasse“), ist Betreiberin der Internetseite www.hiermitherz.de und Anbieterin der regionalen Spendenplattform „Hier mit Herz“ (nachfolgend „Spendenplattform“).
Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Spendenplattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.
Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.
Im Rahmen des Crowdfundings können Nutzerinnen und Nutzer freiwillige Zuwendungen an den Förderverein der Sparkasse KölnBonn e.V. (nachfolgend „Förderverein“) leisten oder Spendengutscheine einsetzen. Dabei können sie angeben, welches auf der Spendenplattform dargestellte Projekt oder welcher Förderbereich ihnen besonders wichtig ist. Die Prüfung und Entscheidung über eine Förderung richten sich nach Ziffer 2.4.Sparkasse und gesellschaftliches Engagement
Die Sparkasse ist seit fast 200 Jahren eng mit der Region Köln/Bonn und den Menschen, die hier leben, verbunden. Dabei ist die Sparkasse sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und setzt sich nachhaltig für das Gemeinwohl ein. Durch ihr Engagement, z. B. als Förderin steuerbegünstigter Projekte, leistet die Sparkasse einen großen Beitrag, um die Lebensqualität in ihrer Region zu erhöhen.
Geschäftszweck der Sparkasse ist es, aus den ihr anvertrauten Kundeneinlagen Gewinne zu erwirtschaften. Aus den erzielten Überschüssen sollen gesellschaftliche Zwecke in den Städten Köln und Bonn gefördert werden, etwa durch Unterstützung sozialer, sportlicher, ökologischer oder kultureller Projekte – auch im Bildungsbereich.Ziel der Spendenplattform
Die Spendenplattform wurde ins Leben gerufen, damit Organisationen aus den Städten Köln und/oder Bonn online bei der Sparkasse Förderanträge für ihre Projekte einreichen und/oder online ein Crowdfunding für ein Projekt in Köln und/oder Bonn veröffentlichen, damit Bürgerinnen und Bürger durch eine Zuwendung an den Förderverein oder den Einsatz eines Spendengutscheins zum Ausdruck bringen können, welche Projekte oder Förderbereiche ihnen besonders am Herzen liegen. Diese Förderwünsche werden im Rahmen der Förderarbeit nach Ziffer 2.4 berücksichtigt.
Weiterhin soll über die Spendenplattform ein Kontakt zwischen ehrenamtlich engagierten Personen und Organisationen, die ehrenamtlich engagierte Personen für Projekte in Köln oder Bonn suchen, ermöglicht werden (nachfolgend „Zeitspende“). Die ehrenamtlich engagierten Personen werden hierbei freiwillig, unentgeltlich und zum Wohle anderer tätig. Dies bedeutet u.a., dass es den ehrenamtlich engagierten Personen ohne weiteres möglich sein muss, ihr Engagement jederzeit wieder zu beenden.Projektpräsentation
Die Projektträger (Vereine/Organisationen) haben die Chance, sich auf der Internetseite www.hiermitherz.de mit einem Crowdfunding- oder Zeitspende-Projekt zu präsentieren. Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit wird die Sparkasse auf die Aktionen, die Aktionszeiträume und entsprechende ggf. geltende zusätzliche „Nutzungsbedingungen“ hinweisen.Mögliche Teilnehmer bzw. Förderempfänger
Teilnehmen als potenzieller Förderempfänger, d.h. die Spendenplattform nutzen, kann jeder Projektträger gemäß Ziffer 1.6. Der Projektort sollte in den Städten Köln und/oder Bonnliegen.Projektträger
Für die Spendenaktionen können sich potenzielle Förderempfänger (Projektträger) bewerben, die
• gemeinnützige, mildtätige oder kirchlich anerkannte Ziele, z. B. die Förderung von Jugend, Sport, Bildung, Kultur, Sozialem etc. verfolgen
• und einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
• oder anderweitig berechtigt sind, eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) auszustellen
• und die Förderung in den Städten Köln und/oder Bonn einsetzen.
Natürliche Personen können keine Projektträger sein.
Der Projektträger benennt eine volljährige Ansprechperson, die für den Projektträger zuständig und verantwortlich ist. Die Ansprechperson versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für den Projektträger in allen Belangen zu handeln.
Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.Nutzer
Nutzer sind alle natürlichen und juristischen Personen, die einzelne oder mehrere auf der Spendenplattform veröffentlichte Projekte im Rahmen einer Zuwendung an den Förderverein oder durch Einlösung eines Spendengutscheins einen Förderwunsch für ein Projekt, einen Förderbereich oder einen Projektträger angeben bzw. eine Organisation oder ein Projekt registrieren oder eine Zeitspende erbringen.
Minderjährige, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter die Spendenplattform nutzen und Projekte unterstützen. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.Förderkriterien
Die im Rahmen des Crowdfundings vom Förderverein vereinnahmten Spendengelder sollen nach Maßgabe der Förderentscheidung gemäß Ziffer 2.4 in den Städten Köln und/oder Bonn verwendet werden.
Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen, erfolgen.
Die Sparkasse fördert keine Projekte die eine politische Partei begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Organisationen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden. Die Sparkasse hat das Recht, einzelne Projekte ohne eine Angabe von Gründen abzulehnen.Registrierungen
Mit Registrierung eines Projektträgers/eines Projektes versichert der Nutzer, dass er hierzu als Vorstand eines Projektträgers berechtigt ist oder vom Vorstand eines Projektträgers hierzu berechtigt wurde.
Die Registrierung des Projektträgers/des Projektes hat gemäß den Erläuterungen auf der Internetseite www.hiermitherz.de zu erfolgen. Es sind alle Pflichtfelder der Registrierungsstrecke auszufüllen. Ist der Projektträger steuerbegünstigt anerkannt, ist der Freistellungsbescheid bzw. die Anlage 1 zum Körperschaftsteuerbescheid bzw. der Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO vollständig hochzuladen und uns nach dessen Ablauf unaufgefordert der Folgebescheid per Mail an engagement@sparkasse-koelnbonn.de zuzusenden.
Bei der Projekt-Registrierung besteht die Möglichkeit, maximal 25 Bilder (maximale Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) sowie ein Logo des Projektträgers mit bis zu 5 Bildern (maximale Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochzuladen.
Die Nutzung der eingereichten Unterlagen und Bilder erfolgt durch die Sparkasse und den Förderverein unentgeltlich. Die Registrierungsunterlagen werden durch die Sparkasse u.a. auf Vollständigkeit und gültiger Steuerbegünstigung geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung zur Veröffentlichung eines Projektes als Crowdfunding oder Zeitspende liegt allein im Ermessen der Sparkasse. Ein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung von Projekten und der Teilnahme an Spendenaktionen besteht nicht. Die Sparkasse hat das Recht, einzelne Projekte ohne eine Angabe von Gründen abzulehnen.
Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Nutzer, dass er über alle Rechte an den Bildern und Texten verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Nutzer wird dies auf Wunsch schriftlich versichern bzw. eine Kopie aller Bildnutzungsvereinbarungen (Einwilligungserklärungen) nachreichen.
Die Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Die im Antrag gemachten Angaben werden durch die Sparkasse geprüft und anschließend gegebenenfalls auf der Spendenplattform freigeschaltet.Kosten
Die Teilnahme ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Nutzer/Projektträger vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt durch die Sparkasse nicht.Nutzungsrechte
Die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an eingereichten Bildern und Beschreibungen werden an die Sparkasse übertragen. Außerdem wird der Sparkasse das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Projektträgers für diese und zukünftige Spenden-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Von einer Spendenübergabe wird Bild- und ggf. Tonmaterial angefertigt. Die Zustimmung zur Bildfertigung bzw. Nutzung erklärt der Vertreter des Projektträgers auf einem gesonderten Formular vor Anfertigung des Bildmaterials schriftlich.Redaktionelle Überarbeitung
Die Sparkasse behält sich vor, Texte zu entfernen, die insbesondere unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
Teilnahmebedingungen für das Crowdfunding
Projektgebiet
Mittels Crowdfunding können nur Projekte auf der Spendenplattform dargestellt und für eine spätere Förderung durch den Förderverein berücksichtigt werden, wenn das Projekt in Köln oder Bonn umgesetzt wird bzw. Kölner oder Bonner Bürger davon profitieren.Aushändigung von Spendengutscheinen in Filialen und bei Veranstaltungen
Neben der Möglichkeit einer Privatspende über ein Bezahlsystem (z.B. Wero oder PayPal), können Projekte auch mit der Einlösung von Spendengutscheinen der Sparkasse benannt werden; bei der Einlösung können Nutzerinnen und Nutzer ein auf der Spendenplattform dargestelltes Projekt als Förderwunsch benennen. .
Spendengutscheine werden u.a. von Mitarbeitenden der Sparkasse an Kundinnen und Kunden im Rahmen ausgewählter Aktionen oder auch bei Veranstaltungen ausgegeben.
Die Spendengutscheine geben den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, sichtbar zu machen, welches Projekt oder welcher Förderbereich ihnen besonders am Herzen liegt. Der Förderverein berücksichtigt diesen Hinweis im Rahmen seiner Förderentscheidung nach Ziffer 2.4.
Die Spendengutscheine haben einen Wert von mindestens 1 Euro.
Die Spendengutscheine können bis zum angegebenen Gültigkeitsdatum, welches auf dem Gutschein vermerkt ist, eingelöst werden.
Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendengutscheinen besteht nicht.Einlösung von Spendengutscheinen auf der Spendenplattform
Die von der Sparkasse ausgegebenen Spendengutscheine mit unterschiedlichen Spendenbeträgen können auf der Spendenplattform eingelöst werden. Mit der Einlösung teilt die Nutzerin oder der Nutzer dem Förderverein einen Förderwunsch mit. Für die Berücksichtigung dieses Wunsches und die Förderentscheidung gilt Ziffer 2.4.
Dafür muss der Spendengutschein in der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf der Spendenplattform eingegeben oder der QR-Code gescannt werden. Näheres finden Sie hier: www.hiermitherz.de/gutscheineFörderentscheidung und Spendenauszahlung
Privatspenden werden als freiwillige Zuwendungen an den Förderverein geleistet. Empfänger der Zuwendung ist der Förderverein. Die vereinnahmten Zuwendungen werden eigene Mittel des Fördervereins und für seine satzungsmäßigen Zwecke verwendet.
Spenderinnen und Spender können im Spendenvorgang ein auf der Spendenplattform dargestelltes Projekt, einen Förderbereich oder einen Projektträger als Förderwunsch angeben. Dasselbe gilt beim Einsatz eines Spendengutscheins. Der Förderverein ist bestrebt, diesen Wunsch im Rahmen seiner Förderarbeit möglichst weitgehend zu berücksichtigen, soweit dies mit seiner Satzung, seinen Fördervorgaben und einer ordnungsgemäßen Mittelverwendung vereinbar ist. Der Förderwunsch begründet jedoch keinen Anspruch auf Förderung oder Auszahlung an einen bestimmten Projektträger. Der Förderverein prüft und entscheidet nach Maßgabe seiner Satzung und seiner Fördervorgaben eigenständig über eine Förderung, insbesondere über deren Empfänger.
Diese Gestaltung ermöglicht es dem Förderverein insbesondere, sachgerecht zu reagieren, wenn ein Projekt nicht wie vorgesehen umgesetzt werden kann oder tatsächliche oder rechtliche Gründe gegen eine Förderung sprechen. Dies kann beispielsweise bei fehlender oder entfallener Förderfähigkeit, tatsächlichen Anhaltspunkten für Missbrauch oder strafbare Handlungen, Wegfall oder Erfüllung des Projektzwecks, Überfinanzierung, Projektabbruch, wesentlichen Projektänderungen oder fehlenden erforderlichen Nachweisen der Fall sein. Kann ein Förderwunsch nicht berücksichtigt werden, verwendet der Förderverein die Mittel für andere satzungsmäßige Zwecke. Soweit dies sachgerecht und mit seinen Fördervorgaben vereinbar ist, kann er dabei verwandte Projekte oder Förderbereiche berücksichtigen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Erhält ein Projektträger eine Förderung, darf er die Fördermittel nur für den in der Förderentscheidung festgelegten Zweck verwenden. Ist die vorgesehene Verwendung nicht oder nicht vollständig möglich, muss er den Förderverein unverzüglich informieren. Der Förderverein entscheidet sodann über eine Anpassung des Förderzwecks, eine Rückforderung oder eine anderweitige satzungsmäßige Verwendung.
Eine Rückzahlung an die Spenderin oder den Spender erfolgt nur, soweit diese Nutzungsbedingungen dies ausdrücklich vorsehen oder zwingende rechtliche Gründe eine Rückzahlung erfordern.
Die teilnehmenden Projektträger werden per E-Mail, nur in Ausnahmefällen per Post, über die jeweilige Entscheidung informiert. Eine Förderung durch die Sparkasse bzw. im Rahmen des Crowdfundings durch den Förderverein erfolgt nur bei entsprechender Entscheidung, bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung)
Der Förderverein übernimmt die Ausstellung der Zuwendungsbestätigungen ("Spendenquittungen") und den kostenlosen Versand auf dem Postweg an die Privatspendenden.
Nach Erhalt einer Förderung verpflichtet sich der Projektträger, dem Förderverein innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Förderung eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen.
Besondere Bedingungen für Zeitspenden
Gegenstand und Rolle der Spendenplattform
Die Spendenplattform bietet Projektträgern die technische Möglichkeit, Gesuche für Zeitspenden zu veröffentlichen. Ehrenamtlich engagierte Personen können über die Spendenplattform Kontakt zu den Projektträgern aufnehmen.
Die Sparkasse agiert hierbei ausschließlich als technischer Vermittler (sog. Schwarzes Brett) zur Herstellung eines Kontakts zwischen Projektträgern und ehrenamtlich engagierten Personen. Die Sparkasse wird weder Partei eines etwaigen zwischen dem Projektträger und der ehrenamtlich engagierten Person zustande kommenden Engagements oder Vertrags, noch tritt sie als Arbeitsvermittler, Personalberater oder in ähnlicher Funktion auf.Projektgebiet
Mittels Zeitspende können nur Projekte auf der Spendenplattform registriert werden, wenn das Projekt in Köln oder Bonn umgesetzt wird.Registrierung und Prüfung von Projektträgern für Zeitspenden
Projektträger, die Zeitspenden suchen, müssen sich auf der Spendenplattform registrieren. Im Rahmen dieses Prozesses werden die Daten des Projektträgers mit dessen Zustimmung an eine von der Sparkasse beauftragte, externe Freiwilligen Agentur weitergeleitet. Diese Freiwilligen Agentur berät den Projektträger und prüft ihn auf die Einhaltung der von der Spendenplattform geforderten Kriterien (insb. Seriosität). Fällt diese Prüfung positiv aus, erhält der Projektträger von der Freiwilligen Agentur einen Code, mit dem die Registrierung abgeschlossen und das Gesuch freigeschaltet werden kann. Die Sparkasse behält sich das Recht vor, Gesuche auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die einmalige Prüfung begründet keinen Anspruch auf eine dauerhafte Eignung des Projektträgers.Verantwortung der Projektträger
Der Projektträger ist allein dafür verantwortlich, die Eignung der sich meldenden ehrenamtlich engagierten Personen zu prüfen. Dies umfasst insbesondere die Prüfung der persönlichen und fachlichen Qualifikation, der Zuverlässigkeit sowie gegebenenfalls die Anforderung von Nachweisen (z.B. erweitertes Führungszeugnis). Die Sparkasse führt keinerlei Prüfung oder Beratung der ehrenamtlich engagierten Personen durch und gibt keine Empfehlung für bestimmte Personen ab.
Der Projektträger sichert zu, dass im Einsatzbereich der ehrenamtlich engagierten Person vorher kein Beschäftigungsverhältnis bestanden hat und auch nicht geplant war, ein solches einzurichten. Unberührt hiervon bleibt jedoch die Möglichkeit, ehrenamtlich engagierte Personen in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen.Verantwortung der ehrenamtlich engagierten Personen
Ehrenamtlich engagierte Personen nutzen die Spendenplattform und nehmen Kontakt zu den Projektträgern auf eigene Verantwortung auf. Die Sparkasse gibt keine Garantie für die Art, die Qualität oder die Bedingungen der von den Projektträgern angebotenen Tätigkeiten. Es obliegt der ehrenamtlich engagierten Person, sich vor Beginn einer Tätigkeit umfassend über den Projektträger und das Engagement zu informieren.Kein Vertrags- oder Versicherungsverhältnis mit der Sparkasse
Jegliche Vereinbarungen bezüglich einer ehrenamtlichen Tätigkeit kommen ausschließlich zwischen dem Projektträger und der ehrenamtlich engagierten Person zustande. Die Sparkasse ist nicht für die Einhaltung etwaiger Absprachen verantwortlich. Insbesondere ist die Sparkasse nicht für den Versicherungsschutz (z.B. Unfall- oder Haftpflichtversicherung) der ehrenamtlich engagierten Person während ihrer Tätigkeit verantwortlich. Die Klärung des Versicherungsschutzes ist alleinige Sache des Projektträgers und der ehrenamtlich engagierten Person.
Aussetzung von Aktionen
Die Sparkasse behält sich das Recht vor, gesamte Spendenaktionen oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist oder der Verdacht eines Missbrauchs der Aktion besteht.Haftungsbeschränkungen
Jegliche Schadenersatzverpflichtungen der Sparkasse und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit die Sparkasse im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Antragsteller. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.
Mit seiner Teilnahme stellt jeder Projektträger/Nutzer die Sparkasse von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Bewerbungsunterlagen herleiten. Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Antragsteller die Sparkasse insbesondere von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.
Der Projektträger/Nutzer verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.
Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
Ergänzend zu den vorstehenden Absätzen gilt für die Zeitspende Folgendes: Die Sparkasse haftet insbesondere nicht für die Durchführung oder die Qualität der ehrenamtlichen Tätigkeit, für die Geeignetheit der ehrenamtlich engagierten Personen oder der Projektträger oder für etwaige Schäden, die im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit zwischen dem Projektträger und der ehrenamtlich engagierten Person oder gegenüber Dritten entstehen. Die Haftung der Sparkasse ist auf ihre Rolle als technischer Betreiber der Kontaktplattform beschränkt; in diesem Zusammenhang haftet sie entsprechend der vorstehenden Absätze.Datenschutz
Die Sparkasse und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In diesem Zusammenhang wird auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse verwiesen: https://www.sparkasse-koelnbonn.de/de/home/toolbar/datenschutz.html?n=true&stref=footer.
Durch die Teilnahme an der Spendenaktion erklärt sich der Projektträger/Nutzer ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an engagement@sparkasse-koelnbonn.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung für die Zukunft aufzuheben.Datenweitergabe
Der Förderverein bekommt folgende Spender-Daten von der Sparkasse übermittelt:
• Vor- und Nachname des Spendenden
• ggf. Firma
• Spendendatum und Uhrzeit der Spende
• Spendenbetrag
• Post- und ggf. Emailadresse des Nutzers
Der Förderverein darf nach erfolgter Genehmigung der Spendenden die o.g. Daten an die Organisation weiterleiten, zu deren Projekt einen Förderwunsch geäußert wurde.
Im Rahmen der Registrierung für Zeitspenden werden die Daten des Projektträgers (insb. Name des Projektträgers, Kontaktdaten des Ansprechpartners, allgemeine Tätigkeitsbeschreibung sowie ein Hinweis zur steuerlichen Situation des Projektträgers) an die von der Sparkasse beauftragte Freiwilligen Agentur zum Zwecke der Prüfung und Beratung weitergegeben. Mit der Registrierung für den Bereich Zeitspenden willigt der Projektträger in diese Datenweitergabe ein.Nutzung von E-Mail
Die Kommunikation im Zusammenhang mit der Spendenplattform erfolgt per unverschlüsselter E-Mail.
Der Versand einer unverschlüsselten E-Mail im Internet birgt das Risiko, dass diese Nachricht von unberechtigten Dritten abgefangen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen wird.
Die Nutzer und Projektträger sind in Kenntnis der damit einhergehenden Risiken damit einverstanden, dass eine Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail erfolgt.Sonstiges
Die Spendenplattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

